Vermittlungs- und Vertragsbedingungen
für Gästeführungen
Sehr geehrte Gäste der Stadt Wangen,
die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln einerseits das Rechtsverhältnis zwischen dem Gästeamt - Tourist Information Wangen im Allgäu - nachstehend Gästeamt Wangen abgekürzt - und Ihnen - nachstehend „der Gast“ - bzw. dem Auftraggeber der Gästeführung in Bezug auf die Vermittlungstätigkeit des Gästeamtes Wangen, andererseits das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem vom Gästeamt Wangen vermittelten Gästeführer. Sie werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Inhalt des Dienstleistungsvertrages, der im Falle ihrer Buchung zwischen Ihnen bzw. dem Auftraggeber und dem Gästeführer zu Stande kommt. Lesen Sie daher bitte diese Bedingungen vor Ihrer Buchung aufmerksam durch.
1. Stellung des GÄSTEAMTES WANGEN und des Gästeführers; anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. Der Gästeführer erbringt die ausgeschriebenen vertraglichen Leistungen als unmittelbarer Vertragspartner des Gastes bzw. des Auftraggebers als selbstständiger Dienstleister. Das GÄSTEAMT WANGEN ist ausschließlich Vermittler des Vertrages zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber der Führung und dem ausführenden Gästeführer.
1.2. Das GÄSTEAMT WANGEN haftet daher nicht für Leistungen, Leistungsmängel, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit der Führung. Dies gilt nicht, soweit die Gästeführung vertraglich vereinbarte Leistung einer Pauschalreise oder eines sonstigen Angebots ist, bei der das GÄSTEAMT WANGEN unmittelbarer Vertragspartner des Gastes, bzw. des Auftraggebers ist. Eine etwaige Haftung des GÄSTEAMTES WANGEN aus dem Vermittlungsverhältnis bleibt unberührt.
1.3. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Gästeführer und dem Gast, bzw. dem Auftraggeber der Führung finden in erster Linie die mit dem Gästeführer, bzw. dem GÄSTEAMT WANGEN als dessen Vertreter getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vermittlungs- und Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung. Auf das Vermittlungsverhältnis mit dem GÄSTEAMT WANGEN finden in erster Linie die mit dem GÄSTEAMT WANGEN getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen über die Vermittlungstätigkeit des GÄSTEAMTES WANGEN in den vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften des § 675 BGB über die entgeltliche Geschäfts-besorgung Anwendung.
1.4. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit dem Gästeführer bzw. die Vermittlungstätigkeit der GÄSTEAMT WANGEN anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Gastes bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit dem Gästeführer und der GÄSTEAMT WANGEN ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2. Vertragsschluss, Stellung eines Gruppenauftraggebers
2.1. Für alle nachstehend aufgeführten Buchungswege gilt:
a) Erfolgt die Buchung durch einen in diesen Bedingungen als "Auftraggeber" bezeichneten Dritten, also eine Institution oder ein Unternehmen (Privatgruppe, Volkshochschule, Schulklasse, Verein, Reiseveranstalter, Incentive- oder Event-Agentur, Reisebüro) so ist dieser als alleiniger Auftraggeber Vertragspartner des GÄSTEAMTES WANGEN im Rahmen des Vermittlungsvertrages, bzw. des Gästeführers im Rahmen des Dienstleistungsvertrages, soweit er nach den getroffenen Vereinbarungen nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftlicher Vertreter der späteren Teilnehmer auftritt. Den Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.
b) Die GÄSTEAMT WANGEN weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Gästeführungen als Verträge über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nach-richten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufs-recht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen (§ 611 ff., 615 BGB) gelten (Siehe hierzu auch Ziff. 6. und 7. dieser Vertragsbedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag nicht im Fernabsatz, jedoch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2.2. Für Buchungen, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder per E-Mail erfolgen, gilt:
a) Mit seiner Buchung bietet der Gast, bzw. der Auftraggeber dem jeweiligen Gästeführer, dieser vertreten durch das GÄSTEAMT WANGEN als rechtsgeschäftlicher Vertreter,
den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung für die jeweilige Führung und dieser Vertragsbedingungen verbindlich an und erteilt gleichzeitig dem GÄSTEAMT WANGEN den entsprechenden Vermittlungs-auftrag.
b) Der Dienstvertrag über die Gästeführung kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welches das GÄSTEAMT WANGEN als Vertreter des Gästeführers vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Im Regelfall wird das GÄSTEAMT WANGEN, ausgenommen bei sehr kurzfristigen Buchungen, dem Gast, bzw. dem Auftraggeber jedoch eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Bei verbindlichen telefonischen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung und einer etwa vereinbarten Vorauszahlung.
3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Führungen; Witterungsverhältnisse
3.1. Die geschuldete Leistung des Gästeführers besteht aus der Durchführung der Gästeführung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung der Gästeführung nicht durch einen bestimmten Gästeführer geschuldet. Vielmehr obliegt die Auswahl des jeweiligen Gästeführers nach Maßgabe der erforderlichen Qualifikation dem GÄSTEAMT WANGEN.
3.3. Auch im Falle der Benennung oder ausdrücklichen Vereinbarung eines bestimmten Gästeführers bleibt es vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.
3.4. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Soweit nicht anderweitig beschrieben, werden alle Sehenswürdigkeiten nur von außen erklärt. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, Restaurationsbetriebe, Museen oder sonstigen Besichtigungsstätten) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zu Leistungsbeschreibung oder den mit dem GÄSTEAMT WANGEN und/oder dem Gäste-führer getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für das GÄSTEAMT WANGEN und den Gästeführer nicht verbindlich.
3.5. Angaben zur Dauer von Führungen sind Circa-Angaben.
3.6. Um eine gleichbleibend hohe Qualität und eine für alle Teilnehmer verständliche Führung zu gewährleisten, vermittelt das Gästeamt Wangen ab einer Gruppengröße von 25 Personen bei der Führung einen weiteren Gästeführer.
3.7. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Führungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Führungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach dem Gast, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit dem Gästeführer. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Gastes bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Führung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Gast bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Führungsbeginn vor oder sind vor dem Führungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem Gästeführer bzw. dem GÄSTEAMT WANGEN als dessen Vertreter vorbehalten, den Vertrag über die Gästeführung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
d) Im Falle einer solchen Kündigung durch den Gästeführer bzw. dem GÄSTEAMT WANGEN als dessen Vertreter bestehen keine Ansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.
4. Preise und Zahlung
4.1. Die vereinbarten Preise schließen die Durchführung der Gästeführung und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
4.2. Eintrittsgelder, Verpflegungskosten sowie Beförderungskosten mit öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Prospekte, Museumsführer, Kosten von Führungen innerhalb von dem im Rahmen der Gästeführungen besuchten Sehenswürdigkeiten sind nur dann im vereinbarten Preis eingeschlossen, wenn sie unter den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.
4.3. Soweit nichts anderes, insbesondere im Hinblick auf eine Anzahlung, vereinbart ist, ist die vereinbarte Vergütung mit Beginn der Gästeführung in bar zahlungsfällig. Schecks oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Die Bezahlung mit Vouchern (Berechtigungsgutscheinen) ist nur dann möglich, wenn diese vom GÄSTEAMT WANGEN ausgestellt und für die jeweilige Führung gültig sind. Von Dritten ausgestellte Voucher sind nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung mit dem GÄSTEAMT WANGEN gültig.
4.4. Das GÄSTEAMT WANGEN kann als Inkassobevollmächtigte des Gästeführers nach Vertragsabschluss eine Anzahlung i.H.v.20% des Gesamtpreises der Führung sowie eine Restzahlung oder - unter Verzicht auf eine Anzahlung - die gesamte Zahlung 4 Wochen vor Führungsbeginn Zahlung fällig stellen, soweit dies in der dem Gast bzw. dem Auftraggeber erteilten Buchungsbestätigung ausdrücklich bezeichnet ist.
4.5. Ist der Gästeführer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und besteht seitens des Gastes bzw. des Auftraggebers gegenüber dem Gästeführer bzw. dem GÄSTEAMT WANGEN kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht, sind der Gästeführer bzw. das GÄSTEAMT WANGEN als dessen Vertreter, soweit vereinbarte Vorauszahlungen trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt gezahlt werden oder die Zahlung vor Führungsbeginn nicht vollständig geleistet wird, berechtigt, vom Dienstvertrag über die Gästeführung bzw. dem Vermittlungsvertrag zurückzutreten und den Gast bzw. den Auftraggeber mit Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 7 dieser Bedingungen zu belasten.
5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift
5.1. Ein Anspruch des Gastes bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Führung, die Uhrzeit, des Ausgangs- bzw. Abfahrtortes und des Zielortes der Führung (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Gastes bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann das GÄSTEAMT WANGEN ein Umbuchungsentgelt erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt € 15,- pro Umbuchungsvorgang. Dem Gast bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten dem GÄSTEAMT WANGEN nachzuweisen, dass die ihr durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Gast bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.
Für eine Änderung der Rechnungsanschrift kann ein Bearbeitungsentgelt von € 5,- pro Änderungsvorgang erhoben werden.
6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
6.1. Nehmen der Gast, bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer oder dem GÄSTEAMT WANGEN zu vertreten ist, insbesondere durch Nichtanreise bzw. Nichtantritt der Führung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
6.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Gästeführung besteht
b) Der Gästeführer hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder vorsätzlich unterlässt.
7. Kündigung und Rücktritt durch den Gast, bzw. den Auftraggeber
7.1. Der Gast, bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit dem Gästeführer nach Vertragsabschluss bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kosten-frei kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine schriftliche Kündigung wird jedoch dringend empfohlen.
7.2. Bei einer Kündigung später als 48 Stunden vor Führungsbeginn und am Tag der Führung selbst wird die volle vereinbarte Vergütung zahlungsfällig. Der Gäste-führer hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder vorsätzlich unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Führung, insbesondere den Kosten eines Bustransports, Verpflegung, Getränke, Eintrittsgelder usw. sind jedoch vom Gästeführer bzw. dem GÄSTEAMT WANGEN an den Gast bzw. den Auftraggeber nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern einen gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
7.3. Für die vorstehenden Fristen ist der Zugang der Kündigungserklärung des Gastes bzw. des Auftraggebers beim GÄSTEAMT WANGEN zu deren veröffentlichten und/oder mitgeteilten Geschäftszeiten maßgeblich. Kündigungserklärungen sind ausschließlich an das GÄSTEAMT WANGEN als Vertreter des Gästeführers zu richten.
Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Gastes bzw. des Auftraggebers im Falle von Mängeln der Dienstleistungen des Gästeführers bzw. der Vermittlungsleistungen des GÄSTEAMTES WANGEN sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
8. Haftung des Gästeführers und des GÄSTEAMT WANGEN; Versicherungen
8.1. Für die Haftung des GÄSTEAMTES WANGEN wird auf 1.2 dieser Bedingungen verwiesen.
8.2. Eine Haftung des Gästeführers für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Gastes bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden vom Gästeführer nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.
8.3. Der Gästeführer haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben bei der kulinarischen Erlebnisführung, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Führung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung des Gästeführers ursächlich oder mitursächlich war.
8.4. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Gastes bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Gast, bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
9. Führungszeiten, Pflichten des Gastes bzw. des Auftraggebers
9.1. Der Gast, bzw. der Auftraggeber sind gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Das GÄSTEAMT WANGEN wird dem Gast, bzw. einer benannten Personen im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer des ausführenden Gästeführers mitteilen.
9.2. Vereinbarte Führungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Gast verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem Gästeführer spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der Gästeführer kann einen verspäteten Beginn der Führung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch Folgeführungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine des Gästeführers nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 30 Minuten berechtigen den Gästeführer generell zur Absage der Führung. In diesem Fall gilt für den Vergütungsanspruch des Gästeführers die Regelung in Ziff. 6 dieser Bedingungen entsprechend.
9.3. Zeigen der Gast, die Gruppe bzw. der Auftraggeber rechtzeitig eine verspätete Ankunft mit einer Verspätung von mehr als 30 Minuten am vereinbarten oder ausgeschriebenen Ort des Beginns der Führung an, so kann der Gästeführer, soweit er nicht von seinem Recht zur Absage der Führung Gebrauch macht, ein Entgelt entsprechend den Angaben in der Preisliste für die Wartezeit über 30 Minuten hinaus je angefangener ½ Stunde verlangen.
9.4. Der Gast, bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers sind verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem Gästeführer anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des Gästeführers ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.5. Zu einem Abbruch, bzw. einer Kündigung der Führung nach Beginn der Führung sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des Gästeführers erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs, bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Gastes bzw. des Auftraggebers im Falle einer mangelhaften Durchführung der Gästeführung bleiben hiervon unberührt.
10. Alternative Streitbeilegung; Gerichtsstand
10.1. Das GÄSTEAMT WANGEN weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass das GÄSTEAMT WANGEN nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für das GÄSTEAMT WANGEN verpflichtend würde, informiert das GÄSTEAMT WANGEN die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Das GÄSTEAMT WANGEN weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr hin.
10.2. Soweit eine vollständige Bezahlung vor Ort an den Gästeführer bzw. an das GÄSTEAMT WANGEN vereinbart ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Ort der Gästeführung.
10.3. Der Gast, bzw. der Auftraggeber können Klagen gegen den Gästeführer, bzw. dem GÄSTEAMT WANGEN nur an deren allgemeinen Gerichtsstand erheben.
10.4. Für Klagen des Gästeführers, bzw. des GÄSTEAMT WANGEN gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der allgemeine Gerichtsstand des Gastes, bzw. des Auftraggebers maßgeblich. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder haben der Gast, bzw. der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Gästeführers, bzw. des GÄSTEAMT WANGEN deren Wohn- bzw. Geschäftssitz.
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