Service und Information

Viele Vorteile für Sie

Jedes Jahr finden viele Menschen den Weg nach Wangen, um hier Ihren Urlaub im Allgäu zu verbringen. Als Übernachtungsgast erhalten Sie bei der Anmeldung in Ihrer Unterkunft die Wangener Gästekarte. Diese hält einige Vorteile und Rabatte bei unseren Kooperationspartnern für Sie bereit.

Damit Sie Ihren Aufenthalt so abwechslungsreich und schön wie möglich gestalten können, werden viele Leistungen und Angebote gepflegt oder neu angelegt. So zum Beispiel Wander- und Radwege, Loipen, Spielplätze, das Sommerferienprogramm "Wangener Sommer", geführte Wanderungen und Sommerabendkonzerte sind nur einige Beispiele. Um einen Teil der Kosten für diese Aufwendungen abzudecken, erhebt die Stadt Wangen im Allgäu eine Kurtaxe.

Vorteile mit dem Wangener GästePass

Nutzen Sie Ihren Vorteil und nehmen Sie während Ihres Aufenthaltes in Wangen zahlreiche Vergünstigungen in Anspruch. Der Wangener GästePass erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber. Bitte sprechen Sie ihn darauf an. Wohnmobillisten bekommen den GästePass beim online CeckIn auf dem Platz.

Kostenfrei erhalten Sie ...

  • eine Führung „Rundgang durchs Städle“ ganzjährig jeden Samstag 10.30 Uhr und Mai - Oktober jeden Montag um 14.30 Uhr
  • die Broschüre „Rundgang durch die Altstadt“
  • den kompletten ÖPNV in der Region Oberschwaben-Allgäu

Ermäßigte Preise für …

  • den Eintritt in die Wangener Museumslandschaft
  • den Eintritt in das beheizte Freibad Stefanshöhe
  • Miete für ein E-Bike der BikeStation

Hier finden Sie einen Überblick über den Geltungsbereich des GästePasses im ÖPNV und attraktive Ausflüge in die Region

Alle Vergünstigungen mit dem GästePass auf einen Blick

Kurtaxe in Wangen

Die Kurtaxe wird nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet:

Erwachsene:
3,20 € pro Übernachtung

  • Von der Kurtaxe befreit sind:
    - Kinder/Jugendliche bis 6 Jahre
    - Personen, die auf Grund gewerblicher Tätigkeit in Wangen übernachten
    - Schwerbehinderte Personen mit 100 v. H. Erwerbsminderung

     

  • Kurtaxeermäßigung:
    - Schwerbehinderte Personen mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung erhalten eine Ermäßigung von 50% auf die Kurtaxe, wenn dies durch einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird.
    - Kinder/Jugendliche von 6 - 16 Jahren bezahlen einen Kurtaxe-Anteil i.H.v. 1,20 €.

Kurtaxesatzung der Stadt Wangen

Am 25.05.2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten. Daraus ergibt sich u. a. eine Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten. Da bei der Anmeldung der Gäste mit dem Meldeschein Daten erhoben werden, haben diese das Recht, über die Verwendung dieser Daten informiert zu werden.

Informationsblatt der Stadt Wangen zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung

 

Rechtliche Hinweise zur Urlaubsbuchung

Gastaufnahmebedingungen

Die Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen der Gastgeber in Wangen werden Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme-/ Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit des Gästeamtes Wangen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

UNSER TIPP

Damit Sie bei Stornierung oder unerwartetem Abbruch Ihres Aufenthalts z. B. wegen Erkrankung oder Unfall mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen die Produkte der ERGO Reiseversicherung AG. Somit sind Sie vor und während der Reise finanziell bestens abgesichert.

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